Die Neugier der Bürger wächst. Und das ist auch gut so. Hat doch jeder Bürger Anspruch auf den Zugang zu allen Informationen, die bei Behörden vorhanden sind – unabhängig davon, ob er selbst betroffen ist oder nicht. Verbrieft und verankert ist dieses Recht im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aus dem Jahr 2006. Sogar vor dem Wissen über Ufos macht dieses Gesetz nicht halt.
Von "corneliabuerger" (Mai 2012)
Doch ausgerechnet der Umgang mit diesem extraterrestrischen Phänomen
wirft ernsthafte Fragen im Hinblick auf die Informationsfreiheit auf.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat 2009 ein
Gutachten verfasst. Titel: “Die Suche nach außerirdischem Leben und
die Umsetzung der VN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter
Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen”. Nun gibt es
Streit, ob dieses Papier herausgegeben werden muss. Der Bundestag
verweigert das, wie auch bei anderen Gutachten. Begründung: Dies würde
in die Wahrnehmung des freien Abgeordnetenmandats eingreifen. Die Berufung läuft.